Corona

Pflegeschutzbund: Maskenpflicht für Pflegeheimbewohner aufheben

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Aus seiner Sicht müsse die Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen innerhalb des Wohnbereichs, die ab 1. Oktober bundesweit gelten soll, aufgehoben werden.

Foto: AdobeStock/Tanakorn Verbraucherschützer sehen die besondere Lebenssituation der Menschen im Pflegeheim bei der Entscheidung für eine Maskenpflicht nicht berücksichtigt.

„Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wohnen dauerhaft in den Einrichtungen. Es ist ihr zuhause. Sie sind anders zu behandeln als Patienten im Krankenhaus, die sich nur für eine begrenzte Zeit dort aufhalten“, so Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Interessenvertretung für Pflegebetroffene. Die „oftmals unverhältnismäßige Beschränkung der Persönlichkeitsrechte“ der Menschen in Pflegeeinrichtungen müsse laut Stegger beendet werden.

Das neue Infektionsschutzgesetz, das letzten Freitag im Bundesrat verabschiedet wurde, schreibt eine Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen in den dortigen Gemeinschaftsräumen vor. Auch Beschäftigungsangebote im Wohnbereich wären dann nur noch mit FFP2-Maske möglich. Lediglich in den privaten Räumen dürfen sich die dort lebenden Menschen demnach ohne Maske aufhalten.

Im Krankenhaus sinnvoller als im Pflegeheim

Der BIVA-Vorsitzende findet das „unverhältnismäßig“, da die Menschen in den Pflegeheimen überwiegend mehrfach geimpft seien. Mit der Maskenpflicht sei eine Regelung, „die im Krankenhaus vielleicht Sinn macht, für Pflegeheime nicht zu Ende gedacht worden“, findet Stegger. „Die Altenpflege wurde zum wiederholten Mal stiefmütterlich behandelt. Es ist etwas anderes, ob man in geschwächtem Zustand eine begrenzte Zeit im Krankenhaus ist oder ob man im Pflegeheim sein gesamtes Lebensende verbringt.“