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Pflegestudium: Studierende bekommen künftig Gehalt

Die Reform des Pflegestudiums ist beschlossen: Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für das sogenannte Pflegestudiumstärkungsgesetz gegeben.

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Foto: AdobeStock/Stockfotos MG

Das Gesetz sieht folgende Regelungen zum Pflegestudium vor:

  • Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine „angemessene Vergütung“ auf Niveau der beruflichen Ausbildung. Das gilt auch für diejenigen, die bereits ihr Studium begonnen haben.
  • Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.

Weitere Inhalte des beschlossenen Gesetzes sind:

  • Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere werden der Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen bundesrechtlich geregelt.
  • Die Zahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil wird für 2024/2025 von regulär 10 auf 15 erhöht.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 vollständig in Kraft.