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Stimmungsbarometer: Was ändert sich durch die Tarifpflicht?

Ab dem 1. September gilt die Tarifbindung in der Langzeitpflege. Das Pflegenetzwerk Deutschland, eine Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, führt hierzu derzeit eine Umfrage durch.

Foto: Adobe/Stock/HaDeVau Ab kommenden Donnerstag können nur noch Pflegeeinrichtungen mit den Kassen abrechnen, die einen Tarif anwenden.

Die Pflegeeinrichtungen stehen vor der Entscheidung, selbst einen Tarifvertrag abzuschließen, die Anwendbarkeit eines in der Region geltenden Tarifvertrags für sich zu erklären oder mindestens in Höhe des regionalen Tarifdurchschnitts zu entlohnen.

Wie sieht es damit in den Einrichtungen aus? Und wie wirkt sich der Tariflohn konkret bei den Pflegenden aus? Das möchte das Pflegenetzwerk Deutschland wissen.

Zur Umfrage geht es hier.