Recht

Suizidassistenz im Pflegeheim: Deutsche Bischofskonferenz positioniert sich

Am Freitag werden drei überfraktionelle Gruppenanträge für die gesetzliche Regelung von Suizidassistenz im Deutschen Bundestag beraten. Vor diesem Hintergrund haben Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz Stellung zum Thema bezogen.

Foto: Werner Krüper Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Jetzt muss eine neue gesetzliche Regelung her.

„Die Menschen in unserem Land müssen sich in unserem Gesundheits- und Pflegesystem gut aufgehoben wissen. Suizid darf nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden“, erklären der Vorsitzende der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, und der Vorsitzende der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Stephan Burger, in einer gemeinsamen Stellungnahme.

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Auch in diesem Zusammenhang zeige sich die Notwendigkeit, die Bedingungen in der Pflege weiter und nachhaltig zu verbessern. „Eine Situation, in der ein älterer oder kranker Mensch eher einen assistierten Suizid wählt und dafür eine gute Infrastruktur vorfindet, als sich vertrauensvoll in qualifizierte Pflege zu begeben und wirkungsvolle Unterstützung anzunehmen, ist für die Kirche und ihre Caritas nicht tragbar und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein“, heißt es in der Stellungnahme.

Pflegeheime sollen Suizidassistenz ablehnen können

Aus Sicht der Bischöfe sei es wichtig, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, die Duldung von assistiertem Suizid in ihren Räumlichkeiten auszuschließen und dies ihren Bewohnenden von vorneherein zusagen zu können. „Bewohnende, die sich bewusst für die Behandlung in diesen Einrichtungen entschieden haben, dürfen dann auch davon ausgehen, nicht mit einem assistierten Suizidangebot konfrontiert zu werden oder assistierte Suizide in der unmittelbaren Umgebung mitbekommen zu müssen.“

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