Corona

Teil-Impfpflicht: Tausende Einzelfallprüfungen stehen an

Für mehr als 20.000 Beschäftigte in NRW steht eine Einzelfallprüfung durch das Gesundheitsamt zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht an.

Foto: AdobeStock/Benedikt Gesundheitsämter müssen Kontakte zu gemeldeten Personen aufnehmen und einen Impfnachweis einfordern.

Das geht aus ersten Zahlen hervor, die das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nannte. Patientenschützer bezeichneten die Zahlen allerdings nur als eine Momentaufnahme.

Für Einrichtungen, in denen alle Beschäftigten einen Nachweis erbringen konnten, bestehe keine Verpflichtung zu einer Meldung. Bezogen auf die landesweit etwa 800.000 bis eine Million Beschäftigten in betroffenen Einrichtungen würde die Zahl von 19.456 Personen einem Anteil von nur 2,4 bis 1,9 Prozent entsprechen.

„Da sind Tausende Einrichtungen gar nicht erfasst worden“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der dpa. Zu glauben, dass dort überall eine hundertprozentige Impfquote in der Belegschaft vorliege, sei realitätsfern. Nach Angaben von Bundes- und Landesregierung gehören dazu etwa Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime.

Das Verfahren sieht vor, dass das jeweilige Gesundheitsamt Kontakt zu den gemeldeten Personen aufnimmt und den Nachweis einfordert. Erfolgt keine Rückmeldung, kann laut dem Ministerium ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Bei einer Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sollen sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen berücksichtigt werden. Die Gesundheitsämter sollen die Prüfungen bis zum 15. Juni abschließen.

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