Corona

Thüringen will auf dritten Impfnachweis verzichten

Mit Thüringen verzichtet ein weiteres Bundesland im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf den Nachweis einer dritten Impfung.

Foto: AdobeStock/Benedikt Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Immer mehr Bundesländer scheren beim Nachweise der dritten Impfung aus.

Das Thüringer Gesundheitsministerium werde die Gesundheitsämter der Kommunen anweisen, bei zweifach Geimpften ab dem 1. Oktober nicht nach Booster-Impfungen zu fragen, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Freitag im Landtag in Erfurt. So solle eventueller Druck von diesen Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege genommen werden.

Nach dem geltenden Bundesinfektionsschutzgesetz gelten ab dem 1. Oktober grundsätzlich nur noch Menschen als vollständig gegen Corona geimpft, wenn sie drei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht schreibt unter anderem Beschäftigten in der Altenpflege vor, dass sie vollständig gegen das Coronavirus immunisiert sein müssen, um dort arbeiten zu können. Allerdings läuft diese Impfpflicht Ende in drei Monaten aus. Eine Fortführung ist nicht in Sicht.

Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, die bisher noch keine Corona-Impfung nachgewiesen haben, werden weiter Anhörungsbögen erhalten, machte die Ministerin klar: „Es gibt ein Bundesgesetz, das wirkt, das können wir nicht aussetzen.“

Zuvor hatten bereits Nordrhein-Westfalen und Bayern angekündigt, auf einen dritten Impfnachweis zu verzichten.

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