Corona
Verfahrenshinweise für Impfbeauftragte veröffentlicht
Voll- und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege sind dazu verpflichtet, eine oder mehrere Personen mit Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu beauftragen. Jetzt hat der Qualitätsausschuss Pflege praxisbezogene Verfahrenshinweise veröffentlicht.

Es geht darin um die Einhaltung von Hygieneanforderungen, um das Impfen gegen das Coronavirus und das Testen auf SARS-CoV-2 sowie um die Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen mit antiviralen Arzneimitteln, zum Beispiel Paxlovid. Alten- und Pflegeheime müssen die einrichtungsindividuellen Maßnahmen spätestens bis 1. November 2022 festlegen.
Die Beauftragten müssen über die notwendige fachliche und persönliche Eignung verfügen. Sie müssen zudem der Benennung zustimmen. Die Regelungen gelten befristet bis zum 7. April 2023.
Die jetzt verfassten Verfahrenshinweise umfassen mehrere Checklisten zu den Themengebieten beauftragte Personen, Testen und Impfen sowie antivirale Arzneimittel und können auf der Webseite des Qualitätsausschusses heruntergeladen werden.
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