Ausbildung
Was sich im Pflegestudium künftig ändert
Pflegestudierende dürfen sich freuen: Am Donnerstag hat der Deutschen Bundestag beschlossen, dass Studierende in der Pflege künftig für die Dauer ihres Studiums eine Vergütung erhalten.

Das Pflegstudiumstärkungsgesetz wertet die hochschulische Pflegeausbildung deutlich auf. „Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD. Das Gesetz soll außerdem Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfachen.
Was ändert sich durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz?
Das „Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung“ sieht weitere Neuregelungen für die Pflege vor:
- Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium ausgestaltet. Dafür ist künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
- Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.
- Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht. Insbesondere werden der Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen bundesrechtlich geregelt. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung – zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs – zu verzichten.
- Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden.
Wie reagieren Fachverbände auf das Gesetz?
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz habe das Potenzial, die Pflegeprofession erheblich aufzuwerten, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Irritierend sei jedoch, dass bei der im Gesetz vorgesehenen Prüfung der Kompetenzen ärztliche Fachprüferinnen oder Fachprüfer beteiligt sein sollen. Dadurch entstehe der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden. „Diese Fremdbestimmung sollte vermieden werden“, so Vogler.
Zustimmung kam auch vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). DBfK-Präsidentin Christel Bienstein: „Es ist ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Versorgungsqualität in Deutschland.“ Der nächste Schritt müsse jetzt mit einem bundesweiten Heilberufegesetz folgen, in dem die Ausübung von Heilkunde für alle Pflegefachpersonen geregelt werde.
Passend dazu: Verdi verteidigt fachschulische Pflegeausbildung
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren