Corona
Absonderungsregel in der Altenpflege bleibt nach 1. Mai bestehen
Unabhängig vom Auslaufen der Quarantäne-Pflicht ab 1. Mai können Gesundheitsämter weiterhin für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen Tätigkeitsverbote anordnen.

Auf diese neuen Quarantäne- und Absonderungsregeln verständigten sich am Dienstag die Gesundheitsminister und -ministerinnen von Bund und Ländern. Frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion könne die Arbeit wieder aufgenommen werden. Voraussetzung sind laut Konzept eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test. Sind Mitarbeitende in der Kranken- oder Altenpflege Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.
Generell wird infizierten Personen künftig nur noch „dringend empfohlen“, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab beendet werden.
Der Epidemiologe Hajo Zeeb forderte eine Beibehaltung der Pflicht zur Isolation von Infizierten. „Wenn eine Person Symptome aufweist, dann sollte sie zu Hause die Corona-Infektion aussitzen, anstatt noch mehr Menschen anzustecken“, sagte Zeeb dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
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