Personal
Arbeitgeber wehren sich gegen höhere Pflegelöhne
Mit einer Verfassungsbeschwerde wehren sich Pflegeunternehmen gegen deutliche Lohnerhöhungen in der Branche. Das berichtet der Evangelische Pressedienst (epd).

Nach dem im Juni beschlossenen Pflegegesetz sollen ab September 2022 nur jene Pflegeeinrichtungen Leistungen abrechnen können, die ihre Pflegekräfte nach Tarif, nach dem kirchlichen Arbeitsrecht oder mindestens in gleicher Höhe bezahlen. Von den rund 1,2 Millionen Pflegekräften wird derzeit nur etwa die Hälfte tariflich entlohnt.
Passend dazu: Bilanz zur Pflegepolitik der letzten Legislatur
„Die Bundesregierung will irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten, im Zweifel sogar von einzelnen Häusern, jetzt zum Standard erklären“, sagte der bpa-Arbeitgeberverbandspräsident und ehemalige FDP-Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle am Montag in Berlin. Das sei Willkür und widerspreche demokratischer Legitimation.
Arbeitgeberverbände schließen sich zusammen
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe (VDAB) unterstützen die Verfassungsbeschwerde zusammen mit dem bpa Arbeitgeberverband.
Mit der Pflegereform soll neues Personal in der Altenpflege gewonnen werden. Neben der tariflichen Bezahlung von Pflegekräften sieht sie unter anderem auch einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel sowie Zuschüsse für Pflegebedürftige vor. Die Gewerkschaft Verdi hatte schon im Juni davor gewarnt, dass Pflegeanbieter Schlupflöcher ausnutzen könnten, um der gesetzlich vorgeschriebenen Tarifplicht zu entgehen.
Passend dazu: Ist die Pflegereform nur ein Strohfeuer?
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren