Corona
Baden-Württemberg beschließt Ausnahmen für vollständig Geimpfte
Für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte gelten in Baden-Württemberg künftig Ausnahmen von der Absonderungspflicht und nach der Einreise aus einem Risikogebiet. Auch in Pflegeeinrichtungen sollen wieder mehr Besuche möglich sein. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur.

Damit folge das Land den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben.
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Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen sollen laut Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am kommenden Montag (19. April) in Kraft treten.
Weitere Änderungen mit Blick auf Geimpfte ergeben sich laut Lucha für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier sollen bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner wieder mehr Besuche möglich sein. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besuchende, gelten aber weiterhin fort.
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