Corona
Genesenenstatus: Aus sechs mach drei
Wichtige Änderungen beim Genesenenstatus: Als genesen gilt man seit 15. Januar nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer durchgemachten Infektion.

„Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“, schrieb das Robert Koch-Instituts (RKI) auf seiner Internetseite.
Diese Festlegung des RKI sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, erläuterte das Bundesgesundheitsministerium am Montag in Berlin. Hintergrund sei, dass wegen Omikron ein sehr viel größeres Risiko bestehe, dann bereits erneut zu erkranken oder Überträger zu sein.
Änderungen gibt es auch bei den Quarantäneregelungen. Der Bundesrat hat am Freitag einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Beschäftigte mit einer Corona-Infektion können sich nach sieben Tagen aus der häuslichen Isolation freitesten. Voraussetzung sind ein negatives PCR-Testergebnis und 48 Stunden ohne Symptome. Für alle anderen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen können sich diese mit PCR- oder Antigentest freitesten.
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