Corona
Impfpflicht: Bayern verzichtet auf dritten Impfnachweis
Bayern geht bei der Debatte über die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 1. Oktober einen Sonderweg und verlangt bei aktuell Beschäftigten keinen dritten Nachweis.

Ein solcher werde nur von neu eingestellten Pflegekräften verlangt, sagte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Samstag. Vom 1. Oktober an verschärft sich gemäß Bundesgesetz, wer als vollständig geimpft gilt. Dies sind entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenen-Nachweis.
Aus Sicht des bayerischen Gesundheitsministeriums gelten die verschärften Anforderungen nur für Personen, die ab dem 1. Oktober eine neue Tätigkeit in einem Bereich aufnehmen, der der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt, beispielsweise in der Altenpflege.
„Wer seine Tätigkeit bereits vor dem 1. Oktober aufgenommen hat, für den bleibt alles beim Alten. Es müssen also lediglich zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion nachgewiesen werden“, sagte Holetschek. Das sei eine massive Entlastung für Betroffene, Einrichtungen, Unternehmen und Gesundheitsämter.
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