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Deutscher Pflegerat stellt Bedingungen für neue Personalbemessung
Der Deutsche Pflegerat sieht in der neuen Personalbemessung für Pflegeheime einen wichtigen Fortschritt. Gleichzeitig warnt er vor einer Umsetzung ohne die nötigen Voraussetzungen.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege veröffentlicht. Darin bewertet er das im „PeBeM“-Projekt erprobte Organisationsmodell. Das Fazit: Der neue Ansatz bietet Chancen, kann aber nur mit besseren Rahmenbedingungen erfolgreich umgesetzt werden.
„Es geht darum, Pflegequalität und bedarfsgerechte Versorgung vor Ort zu stärken“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Der DPR sieht den Wechsel weg von starren Fachkraftquoten hin zu einer Versorgung nach Qualifikationen und Kompetenzen als wichtigen Perspektivwechsel.
Allerdings stießen schon die zehn Modelleinrichtungen an ihre Grenzen. Die kompetenz- und bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation ließ sich nur in einzelnen Bereichen stabil erproben. Der DPR warnt vor einem Auseinanderdriften von Theorie und Praxis.
Der DPR fordert die Personalbemessung nach Algorithmus 2.1 als bundesweiten Mindeststandard, eine einheitliche Umsetzungsstrategie und die Finanzierung zusätzlicher Stellen. Außerdem müssen Pflegefachassistenz gestärkt und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen systematisch eingebunden werden.
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