Corona

Pflegeheime: Bundestag beschließt Impfauskunft

Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Bundestag am Dienstag beschlossen hat.

Foto: AdobeStock/guerrieroale Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sollen laut Beschluss gegenüber ihrem Arbeitgeber Auskunft geben, ob sie geimpft oder genesen sind

Denn dort würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus “unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen”.

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Die erweiterte Impfstatus-Abfrage soll nur während der festgestellten “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” gelten, die der Bundestag vergangene Woche vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. “Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt”, heißt es zur Erläuterung im Entwurf.

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Weitere Regelungen sind: Für den Kampf gegen die Pandemie im Herbst und Winter soll die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken die wichtigste Messlatte sein. Die Länder sollen damit – sowie anhand weiterer Indikatoren – bewerten und festlegen können, ab wann strengere Corona-Auflagen erforderlich sind. Dies soll die bisherige Orientierung am Inzidenzwert ablösen, der angesichts der vielen Geimpften als weniger aussagekräftig gilt.